§ 11 T-PK Inkrafttreten, Außerkrafttreten

T-PK - Parteienfinanzierungs- und Klubförderungsgesetz 2012, Tiroler

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in den Abs. 2 und 3 nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) § 4 tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) Die Bestimmungen des 3. Abschnittes sowie jene des 4. Abschnittes, soweit sich dieser auf den 3. Abschnitt bezieht, treten mit dem Beginn der Gesetzgebungsperiode des nach dem Tag der Kundmachung dieses Gesetzes nächsten neugewählten Landtages in Kraft.

(4) § 9 Abs. 11 tritt mit 31. Dezember 2013 außer Kraft.

(5) Das Tiroler Parteienförderungsgesetz, LGBl. Nr. 13/1995, tritt mit 31. Dezember 2012 außer Kraft.

(6) Im Jahr 2013 sind auf die restliche Förderungsperiode vor der Landtagswahl 2013 bezogene Anträge nach § 2 Abs. 1 bei sonstigem Anspruchsverlust bis zum 31. Jänner 2013 bei der Landesregierung einzubringen.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 T-PK


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 T-PK selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 11 T-PK


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 T-PK


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 T-PK eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis T-PK Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10 T-PK
Parteienfinanzierungs- und Klubförderungsgesetz 2012, Tiroler (T-PK) Fundstelle