Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Für die Beziehungen des Landes Tirol zu den Trägern der Sozialversicherung gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften über die Beziehungen der Versicherungsträger zu den Trägern der Hilfeleistungen einschließlich der darauf Bezug nehmenden Verfahrensvorschriften.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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