Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Dienstgeber haben der Landesregierung über alle Umstände, die das Beschäftigungsverhältnis des Empfängers der Grundversorgung und der zu seinem Unterhalt verpflichteten Personen betreffen, Auskunft zu erteilen.
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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