Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Für die Ausbildung der Berufsjäger gelten die Bestimmungen der Vierten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 45.
In Kraft seit 03.12.2015 bis 31.12.9999
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