Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
1. | Lawinenausbildung: | |||||||||
Erwerben von praktischen Erfahrungen über das Entstehen von Lawinen und über die Gefährdung durch Lawinen; Beurteilung von Lawinengefahren im Gelände; Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen; | ||||||||||
Suchmethoden; behelfsmäßiger und planmäßiger Lawineneinsatz; praktische Unfallkunde | ||||||||||
2. | Felstourenausbildung: | |||||||||
3. | Eistourenausbildung: | |||||||||
4. | Schitourenausbildung: | |||||||||
Verbesserung des Eigenkönnens im Schilaufen, insbesondere abseits gesicherter Pisten und Loipen; Beherrschen des sicheren Schilaufens abseits gesicherter Pisten und Loipen; Beherrschen der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schitourenführung und des Schibergsteigens | ||||||||||
5. | Bergrettungsausbildung: | |||||||||
Erlernen der behelfsmäßigen und planmäßigen Bergrettungsmethoden im Fels-, Eis- und Schitourengelände; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen | ||||||||||
6. | Bergwandern: | |||||||||
Einführung in das sommerliche und winterliche Bergwandern; Planung, Organisation und Durchführung von Bergwanderungen | ||||||||||
7. | Grundfertigkeiten im Langlaufen und in den modernen Arten des Schilaufens: |
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