Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:
1. | Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen: | |||||||||
Kenntnis des Tiroler Bergsportführergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergsportführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Bergsportführer | ||||||||||
2. | Natur- und Umweltkunde: | |||||||||
Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen; Bewußtseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages der Berg- und Schiführer zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Grundkenntnisse über die alpine Flora und Fauna und den alpinen Lebensraum; Kenntnis der Lenkungsmaßnahmen im Naturraum | ||||||||||
3. | Tourismuskunde: | |||||||||
Kenntnis der bergsportlichen Angebotsmöglichkeiten und der infrastrukturellen touristischen Einrichtungen des Landes Tirol | ||||||||||
4. | Grundkenntnisse in einer lebenden Fremdsprache: | |||||||||
Erwerben eines Wortschatzes, insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken, und der Grammatik in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht | ||||||||||
5. | Körperlehre und Erste Hilfe: | |||||||||
Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei am Berg auftretenden Beschwerden und bei Unfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung, Wiederbelebung und dergleichen) | ||||||||||
6. | Tourenplanung und Tourenführung: | |||||||||
Kenntnisse über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Grundkenntnisse der Menschenführung, der Gruppendynamik und der Gruppenführung bei Berg- und Schitouren; Grundkenntnisse der Pädagogik, der Didaktik und der Methodik; Grundkenntnisse der besonderen Anforderungen und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beim Bergsport | ||||||||||
7. | Berggefahren: | |||||||||
Kenntnis der objektiven und der subjektiven Gefahren der sommerlichen und der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; Unfallkunde und Vermeidung von Bergunfällen; Bewältigung von Extremsituationen am Berg | ||||||||||
8. | Wetterkunde: | |||||||||
Grundkenntnisse der Klimatologie; Einfluß des Klimas bei Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Gefahren der Witterung im alpinen Gelände | ||||||||||
9. | Karten- und Orientierungskunde: | |||||||||
Kenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und Handhabung von Orientierungsgeräten; Standort- und Zielbestimmung mittels verschiedener Verfahren; Anlegen von Marschskizzen | ||||||||||
10. | Schnee- und Lawinenkunde: | |||||||||
Kenntnis der für das Entstehen von Lawinen maßgebenden physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen; Lawinenkunde; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Lawinenunfälle; Kameradenhilfe; Planung und Durchführung von Rettungseinsätzen bei Lawinenunfällen; Unfallkunde im Zusammenhang mit Lawinenunfällen | ||||||||||
11. | Gletscherkunde: | |||||||||
Grundkenntnisse über das Entstehen, die Eigenheiten, Bewegungen und Veränderungen von Gletschern; spezifische Gefahren auf Gletschern und deren Beurteilung; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Gefahren auf Gletschern | ||||||||||
12. | Ausrüstungs- und Gerätekunde: | |||||||||
Kenntnisse über die Funktionsweise, Belastbarkeit, Verwendung und Pflege von Bergsportgeräten und der Bergausrüstung; einschlägige internationale Normen; Handhabung von Rettungsgeräten und sonstigen für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer bedeutsamen technischen Geräten | ||||||||||
13. | Geologie und Topographie: |
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