§ 2 T-BSFV

Tiroler Bergsportführerverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.09.2021 bis 31.12.9999

Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1.

Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen:

Kenntnis des Tiroler Bergsportführergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergsportführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Bergsportführer

2.

Natur- und Umweltkunde:

Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen; Bewußtseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages der Berg- und Schiführer zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Grundkenntnisse über die alpine Flora und Fauna und den alpinen Lebensraum; Kenntnis der Lenkungsmaßnahmen im Naturraum

3.

Tourismuskunde:

Kenntnis der bergsportlichen Angebotsmöglichkeiten und der infrastrukturellen touristischen Einrichtungen des Landes Tirol

4.

Grundkenntnisse in einer lebenden Fremdsprache:

Erwerben eines Wortschatzes, insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken, und der Grammatik in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht

5.

Körperlehre und Erste Hilfe:

Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei am Berg auftretenden Beschwerden und bei Unfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung, Wiederbelebung und dergleichen)

6.

Tourenplanung und Tourenführung:

Kenntnisse über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Grundkenntnisse der Menschenführung, der Gruppendynamik und der Gruppenführung bei Berg- und Schitouren; Grundkenntnisse der Pädagogik, der Didaktik und der Methodik; Grundkenntnisse der besonderen Anforderungen und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beim Bergsport

7.

Berggefahren:

Kenntnis der objektiven und der subjektiven Gefahren der sommerlichen und der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; Unfallkunde und Vermeidung von Bergunfällen; Bewältigung von Extremsituationen am Berg

8.

Wetterkunde:

Grundkenntnisse der Klimatologie; Einfluß des Klimas bei Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Gefahren der Witterung im alpinen Gelände

9.

Karten- und Orientierungskunde:

Kenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und Handhabung von Orientierungsgeräten; Standort- und Zielbestimmung mittels verschiedener Verfahren; Anlegen von Marschskizzen

10.

Schnee- und Lawinenkunde:

Kenntnis der für das Entstehen von Lawinen maßgebenden physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen; Lawinenkunde; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Lawinenunfälle; Kameradenhilfe; Planung und Durchführung von Rettungseinsätzen bei Lawinenunfällen; Unfallkunde im Zusammenhang mit Lawinenunfällen

11.

Gletscherkunde:

Grundkenntnisse über das Entstehen, die Eigenheiten, Bewegungen und Veränderungen von Gletschern; spezifische Gefahren auf Gletschern und deren Beurteilung; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Gefahren auf Gletschern

12.

Ausrüstungs- und Gerätekunde:

Kenntnisse über die Funktionsweise, Belastbarkeit, Verwendung und Pflege von Bergsportgeräten und der Bergausrüstung; einschlägige internationale Normen; Handhabung von Rettungsgeräten und sonstigen für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer bedeutsamen technischen Geräten

13.

Geologie und Topographie:
Grundkenntnisse über den geologischen Aufbau der Alpen und die daraus sich ergebenden bergsteigerischen Möglichkeiten und Gefahren; Topographie der Alpen; Überblick über europäische und außereuropäische Berggebiete.

Stand vor dem 22.09.2021

In Kraft vom 09.06.1998 bis 22.09.2021

Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

1.

Berufskunde und Vorschriften über das Bergsportführerwesen:

Kenntnis des Tiroler Bergsportführergesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie weiterer einschlägiger Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergsportführer; Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Bergsportführer

2.

Natur- und Umweltkunde:

Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen; Bewußtseinsbildung und Möglichkeiten des Beitrages der Berg- und Schiführer zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Grundkenntnisse über die alpine Flora und Fauna und den alpinen Lebensraum; Kenntnis der Lenkungsmaßnahmen im Naturraum

3.

Tourismuskunde:

Kenntnis der bergsportlichen Angebotsmöglichkeiten und der infrastrukturellen touristischen Einrichtungen des Landes Tirol

4.

Grundkenntnisse in einer lebenden Fremdsprache:

Erwerben eines Wortschatzes, insbesondere von einschlägigen Fachausdrücken, und der Grammatik in einer Fremdsprache in jenem Umfang, der eine für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen ermöglicht

5.

Körperlehre und Erste Hilfe:

Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei am Berg auftretenden Beschwerden und bei Unfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung, Wiederbelebung und dergleichen)

6.

Tourenplanung und Tourenführung:

Kenntnisse über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Grundkenntnisse der Menschenführung, der Gruppendynamik und der Gruppenführung bei Berg- und Schitouren; Grundkenntnisse der Pädagogik, der Didaktik und der Methodik; Grundkenntnisse der besonderen Anforderungen und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beim Bergsport

7.

Berggefahren:

Kenntnis der objektiven und der subjektiven Gefahren der sommerlichen und der winterlichen Bergwelt, deren Erkennen und Beurteilen; Unfallkunde und Vermeidung von Bergunfällen; Bewältigung von Extremsituationen am Berg

8.

Wetterkunde:

Grundkenntnisse der Klimatologie; Einfluß des Klimas bei Wanderungen, Fels-, Eis- und Schitouren; Gefahren der Witterung im alpinen Gelände

9.

Karten- und Orientierungskunde:

Kenntnisse im Kartenlesen sowie über die Funktion und Handhabung von Orientierungsgeräten; Standort- und Zielbestimmung mittels verschiedener Verfahren; Anlegen von Marschskizzen

10.

Schnee- und Lawinenkunde:

Kenntnis der für das Entstehen von Lawinen maßgebenden physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen; Lawinenkunde; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Lawinenunfälle; Kameradenhilfe; Planung und Durchführung von Rettungseinsätzen bei Lawinenunfällen; Unfallkunde im Zusammenhang mit Lawinenunfällen

11.

Gletscherkunde:

Grundkenntnisse über das Entstehen, die Eigenheiten, Bewegungen und Veränderungen von Gletschern; spezifische Gefahren auf Gletschern und deren Beurteilung; Vorbeugungsmaßnahmen gegen Gefahren auf Gletschern

12.

Ausrüstungs- und Gerätekunde:

Kenntnisse über die Funktionsweise, Belastbarkeit, Verwendung und Pflege von Bergsportgeräten und der Bergausrüstung; einschlägige internationale Normen; Handhabung von Rettungsgeräten und sonstigen für die Tätigkeit als Berg- und Schiführer bedeutsamen technischen Geräten

13.

Geologie und Topographie:
Grundkenntnisse über den geologischen Aufbau der Alpen und die daraus sich ergebenden bergsteigerischen Möglichkeiten und Gefahren; Topographie der Alpen; Überblick über europäische und außereuropäische Berggebiete.

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