Im Flurbereinigungsverfahren sind die Bestimmungen für die Zusammenlegung mit nachstehenden Abänderungen sinngemäß anzuwenden:
1. | Das Verfahren ist von Amts wegen mit Bescheid einzuleiten und abzuschließen. | |||||||||
2. | Im Einleitungsbescheid sind die Grundstücke oder Grundbuchskörper, die der Flurbereinigung unterzogen werden, zu bezeichnen. | |||||||||
3. | Die Flurbereinigungsgemeinschaft wird mit Bescheid begründet und aufgelöst. | |||||||||
4. | Die gesonderte Erlassung des Besitzstandsausweises oder Bewertungsplanes kann entfallen. | |||||||||
5. | Über das Ergebnis der Flurbereinigung ist ein Bescheid (Flurbereinigungsplan) zu erlassen. |
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