Hallo, Seit 2015 kann man ja gegen Ermittlungshandlungen der Kriminalpolizei, durch die man in einem subjektiven Recht verletzt wird, keine Einsprüche mehr erheben (so hab ich's zumindest verstanden). Gibt es denn dann eine andere Möglichkeit sich zu wehren? Und wieso steht in § 31/1 Z 3 noch ... mehr lesen...
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