1. In seiner Beschwerde vom 22.04.2008 bringt der Beschwerdeführer vor, er habe am 11.03.2008 um die Mittagszeit von der PI B. einen Anruf erhalten, dass er um 14.00 Uhr zu einem Gespräch vorbei kommen solle. Über Frage des Beschwerdeführers, um was es gehe, habe ihm der Polizist erklärt, dass er ihm dies nicht sagen könne. Als der Beschwerdeführer um 14.00 Uhr vereinbarungsgemäß auf dem Posten erschienen sei, hätten die Beamten sogleich erklärt, sie wüssten genau, dass er Drogen genommen ... mehr lesen...