Begründung: Von der Staatsanwaltschaft Salzburg wird ein Ermittlungsverfahren gegen J***** L***** und S***** P***** wegen Verdachtes des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB geführt. Über ihren Antrag wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 28.1.2008 (S. 5 in ON 4) (u.a.) die Anordnung der Durchsuchung der Räumlichkeiten ***** W*****, bewilligt. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Salzburg diese Durchsuchung an (S. 2 in ON 1). In der Fo... mehr lesen...
Norm: StPO §5StPO §87StPO §106 Abs1StPO §106 Abs2StPO §106 Abs4StPO §106 Abs5StPO §110 Abs1StPO §110 Abs2StPO §119 Abs1
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Durchsuchung von Orten. Das Gesetz sieht keine gerichtliche Bewilligung der Anordnung einer Sicherstellung vor; eine solche dennoch erfolgte Bewilligung ist vom Beschwerdegericht aufzuheben. Aus § 106 Abs 2 StPO lässt sich keine Zuständigkeit des Beschwerdegerichts ... mehr lesen...