Norm: StPO §87 Abs1StPO §106 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 106 Abs 2 StPO hat das Beschwerdegericht, soweit gegen die Bewilligung einer Ermittlungsmaßnahme Beschwerde erhoben wird, auch über einen ? nach § 106 Abs 2 erster Satz StPO mit diesem Rechtsmittel zu verbindenden ? Einspruch zu entscheiden. Das bedeutet, dass Einspruch nicht zusteht, soweit Beschwerde (§ 87 Abs 1 StPO) ? auch gegen die Bewilligung erhoben werden kann, sämtliche Einspruchsgr... mehr lesen...
Begründung: Von der Staatsanwaltschaft Salzburg wird ein Ermittlungsverfahren gegen J***** L***** und S***** P***** wegen Verdachtes des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB geführt. Über ihren Antrag wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 28.1.2008 (S. 5 in ON 4) (u.a.) die Anordnung der Durchsuchung der Räumlichkeiten ***** W*****, bewilligt. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Salzburg diese Durchsuchung an (S. 2 in ON 1). In der Fo... mehr lesen...
Norm: StPO §5StPO §87StPO §106 Abs1StPO §106 Abs2StPO §106 Abs4StPO §106 Abs5StPO §110 Abs1StPO §110 Abs2StPO §119 Abs1
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Durchsuchung von Orten. Das Gesetz sieht keine gerichtliche Bewilligung der Anordnung einer Sicherstellung vor; eine solche dennoch erfolgte Bewilligung ist vom Beschwerdegericht aufzuheben. Aus § 106 Abs 2 StPO lässt sich keine Zuständigkeit des Beschwerdegerichts ... mehr lesen...