§ 19 Stmk. WSG § 19

Stmk. WSG - Steiermärkisches Waldschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Unter Behörde nach diesem Gesetz ist die im Sinne des Forstgesetzes 1975 zuständige Behörde zu verstehen.

 

(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013)

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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