§ 19 Stmk. WSG § 19

Steiermärkisches Waldschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Unter Behörde nach diesem Gesetz ist die im Sinne des Forstgesetzes 1975 zuständige Behörde zu verstehen.

(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013)

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.06.1982 bis 31.12.2013

Unter Behörde nach diesem Gesetz ist die im Sinne des Forstgesetzes 1975 zuständige Behörde zu verstehen.

(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013)

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