Der Verband hat neben den ihm in diesem oder in anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben insbesondere folgende Aufgaben:
1. | die Förderung und Entwicklung des Gesellschaftstanzes und des Tanzunterrichtswesens, | |||||||||
2. | die Förderung und Betreuung des Berufsnachwuchses, | |||||||||
3. | die Schaffung von Einrichtungen für die Aus- und Fortbildung, | |||||||||
4. | die Vorbereitung von Tanzlehrerinnen/Tanzlehrern auf die Führung einer Tanzschule, | |||||||||
5. | die Wahrung und Pflege der Steirischen Ballkultur unter Berücksichtigung von Traditionen und kulturellen Werten und | |||||||||
6. | die zeitgemäße Wahrung, Vermittlung und Verbreitung von gesellschaftlichen Umgangsformen. |
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