Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.11.2024
(1) Dieses Gesetz tritt mit 24. Juni 2014 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 24.06.2014 bis 31.12.9999
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