§ 77 Stmk. SLFS Erweiterte Schulgemeinschaft

Stmk. SLFS - Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.11.2024

Zur Pflege und Förderung der zwischen den berufsbildenden Schulen und dem Wirtschaftsleben notwendigen engen Verbindungen können als erweiterte Schulgemeinschaft weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen den gesetzlichen Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Absolventenverbänden und der Schulgemeinschaft von der Schulbehörde durch Verordnung vorgesehen werden.

In Kraft seit 01.04.1977 bis 31.12.9999
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