Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten die derzeit bestehenden Berufs- und Fachschulen als ordnungsgemäß errichtete Berufs- und Fachschulen im Sinne dieses Gesetzes.
In Kraft seit 18.09.1969 bis 31.12.9999
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