Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Soweit eine Zulage nach einem Prozentsatz des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 bemessen wird, beträgt die Bemessungsgrundlage € 2.324,2.
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