§ 254 Stmk. L-DBR (Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark), Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten/Beamtinnen - JUSLINE Österreich
§ 254 Stmk. L-DBR Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten/Beamtinnen
Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025
Die Bezüge der Beamten/Beamtinnen richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen
1.Ziffer einsBeamte/Beamtinnen der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung,
2.Ziffer 2Lehrer/Lehrerinnen,
3.Ziffer 3Kindergärtner/Kindergärtnerinnen, Erzieher/Erzieherinnen an Horten,
4.Ziffer 4Förster/Försterinnen.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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