§ 254 Stmk. L-DBR

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die Bezüge der Beamten/Beamtinnen richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen

1.

Beamte/Beamtinnen der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung,

2.

Lehrer/Lehrerinnen,

3.

Kindergärtner/Kindergärtnerinnen, Erzieher/Erzieherinnen an Horten,

4.

Förster/Försterinnen.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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