§ 23 Stmk. L-DBR

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Bei der Einführung neuer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten Bedienstete, die neu in den Landesdienst eingetreten sind, eine grundsätzliche Information über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber Land Steiermark.

(2) Die Einladung zur Teilnahme am Informationstag erfolgt von Amts wegen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 62/2021

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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