§ 23 Stmk. L-DBR (Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark), Einführung neuer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen - JUSLINE Österreich
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
(1)Absatz einsBei der Einführung neuer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten Bedienstete, die neu in den Landesdienst eingetreten sind, eine grundsätzliche Information über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber Land Steiermark.
(2)Absatz 2Die Einladung zur Teilnahme am Informationstag erfolgt von Amts wegen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 62/2021Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 2021,
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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