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(1) Bei der Einführung neuer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten Bedienstete, die neu in den Landesdienst eingetreten sind, eine grundsätzliche Information über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber Land Steiermark.
(2) Die Einladung zur Teilnahme am Informationstag erfolgt von amtswegenAmts wegen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 62/2021
(1) Bei der Einführung neuer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen erhalten Bedienstete, die neu in den Landesdienst eingetreten sind, eine grundsätzliche Information über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber Land Steiermark.
(2) Die Einladung zur Teilnahme am Informationstag erfolgt von amtswegenAmts wegen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 62/2021