§ 19 Stmk. KSG Geschlechtsneutrale Formulierung

Stmk. KSG - Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in diesem Gesetz in der männlichen Form verwendet werden, gelten sprachlich auch in der weiblichen Form.

In Kraft seit 01.07.1999 bis 31.12.9999
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