§ 20a Stmk. KSG EU-Recht

Stmk. KSG - Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG, ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 15;

2.

Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates, ABl. L 197 vom 24.07.2012, S. 1.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 46/2006, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 61/2017

In Kraft seit 07.07.2017 bis 31.12.9999
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