§ 74 Stmk. JagdG 1986 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Stmk. JagdG 1986 - Steiermärkisches Jagdgesetz 1986

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 03.04.1986 bis 31.12.9999
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