§ 27a Stmk. HK Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

Stmk. HK - Steiermärkisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Die im § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 18 Abs. 1 und 3, § 19 Abs. 3 lit. c und Abs. 5 und § 20 Abs. 5 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 168/1969

In Kraft seit 16.10.1969 bis 31.12.9999
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