Anl. 5 Stmk. HK

Stmk. HK - Steiermärkisches Heilvorkommen- und Kurortegesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Zu § 15

Eine Kontrollanalyse muß folgende Angaben umfassen:

a)

Sinnesprüfung bei der Probenahme und im Laboratorium mit Datum;

b)

physikalische und physikalisch-chemische Untersuchung: Quellschüttung, Quelltemperatur, Lufttemperatur, Wetter und vorausgegangene Witterung, Luftdruck, elektrolytische Leitfähigkeit bei 20o C, Trockenrückstand bei 180o C, pH-Wert elektrometrisch an der Quelle bestimmt, Radon falls für die Quelle charakterisierend, Menge der frei aufsteigenden Quellgase, falls therapeutisch genutzt;

c)

chemische Untersuchung: quantitative Bestimmung der Ionen Calcium, Magnesium, Eisen, Chlorid, Sulfat und Hydrogencarbonat; qualitative Prüfung auf Ammonium-, Nitrit- und Nitrat-Ion, wenn hievon mehr als Spuren vorhanden, gleichfalls quantitative Bestimmung; ferner quantitative Bestimmung eventuell vorhandener charakterisierender Bestandteile wie Jod, titrierbarer Schwefel; Aufstellung der Ionen-Tabelle in mg/kg und mval/kg, Berechnung der Summe von Kalium und Natrium aus der Differenz der Anionen- und Kationen-Summe als Natrium-Ion und Ausrechnung der mval% aller Ionen. Quantitative Ermittlung der freien Kohlensäure CO2 in mg/kg, mmol/kg und ml/kg bezogen auf 0o C und 760 Torr. Kaliumpermanganatverbrauch. Charakteristik des Quellenwassers

d)

Gehalt an wertbestimmenden, balneotherapeutisch maßgebenden Inhaltsstoffen am Ort des Gebrauches (badefertig gefüllte Wanne, Trinkauslaß, Inhalationsnebel);

e)

hygienisch-bakteriologische Untersuchung;

f)

Bewertung der Analysenbefunde und Diskussion etwaiger seit der letzten vorausgegangenen Analyse eingetretener Veränderungen des Quellwassers.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 168/1969

In Kraft seit 16.10.1969 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 5 Stmk. HK


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 5 Stmk. HK selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 5 Stmk. HK


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 5 Stmk. HK


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 5 Stmk. HK eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. HK Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 4 Stmk. HK
Anl. 6 Stmk. HK