§ 17 Stmk. GN Eigener Wirkungsbereich

Stmk. GN - Steiermärkisches Gemeinde-Nebengebührenzulagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Alle in diesem Gesetz geregelten Aufgaben fallen, soweit es sich um Beamte der Gemeinden handelt, in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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