(1) Dieses Gesetz tritt, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Berufsschulorganisationsgesetz 1967 in der Fassung des Gesetzes LGBI. Nr. 167/1969, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, außer Kraft.
(2) Die §§ 2, 11, 21 Abs. 4, 24, 25, 26 und 30 treten mit 1. Jänner 1980 in Kraft. Gleichzeitig treten, soweit in Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 2, 9, 13 Abs. 3, 22, 23, 26 und 30 des Berufsschulorganisationsgesetzes 1967 außer Kraft.
(3) (Anm.: entfallen)
(4) (Anm.: entfallen)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999
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