§ 51 Stmk. BSOG 1979 Geschlechtsneutrale Formulierung

Stmk. BSOG 1979 - Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der männlichen Form sinngemäß auch in der weiblichen Form.“

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999, LGBl. Nr. 6/2019

In Kraft seit 07.02.2019 bis 31.12.9999
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