Steiermärkische Landeshaushaltsverordnung – StLHVO (StLHVO) Fundstelle

StLHVO - Steiermärkische Landeshaushaltsverordnung – StLHVO

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. April 2014 über die Führung des Landeshaushaltes (Steiermärkische Landeshaushaltsverordnung – StLHVO)

Stammfassung: LGBl. Nr. 47/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Steiermärkischen Landeshaushaltsgesetzes 2014 (StLHG), LGBl. Nr. 176/2013, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen (zu § 1 Abs. 2 StLHG)

§ 1

Gegenstand

2. Teil
Haushaltsplanung (zu den §§ 9-12 StLHG)

1. Abschnitt
Mittelfristige Haushaltsplanung, Landesfinanzrahmen und Strategiebericht

§ 2

Mittelfristige Haushaltsplanung

§ 3

Erstellung des Landesfinanzrahmens

§ 4

Vorlage an den Landtag

§ 5

Strategiebericht

2. Abschnitt
Budgetentwurf (zu den §§ 10, 33 Abs. 1 und 35 Abs. 1 StLHG)

§ 6

Vorbereitung eines Budgetentwurfes

§ 7

Abstimmung der Bereichsbudgets

§ 8

Überschreitungen von Obergrenzen für Auszahlungen sowie Unterschreitungen von Untergrenzen für Einzahlungen

3. Abschnitt
Liquiditätsplanung (zu § 43 Abs. 1 und 3 StLHG)

§ 9

Liquiditätsplanung

3. Teil
Budgetcontrolling (zu § 52 Abs. 2 StLHG)

§ 10

Ziele und Aufgaben

§ 11

Organisation und Durchführung

§ 12

Controlling der Finanzierungsrechnung

§ 13

Controlling der Ergebnisrechnung

§ 14

Darstellung der Vermögensrechnung

§ 15

Budgetcontrolling von Vorhaben

§ 16

Berichtswesen und Berichterstattung

4. Teil
Kosten- und Leistungsrechnung (zu § 1 Abs. 2 Z. 4 StLHG)

§ 17

Geltungsbereich

§ 18

Gegenstand und Grundsätze

§ 19

Kostenartenrechnung

§ 20

Kostenartengruppen

§ 21

Kostenstellenrechnung

§ 22

Verrechnungsmodell

§ 23

Kostenträgerrechnung

§ 24

Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung

5. Teil
Schlussbestimmungen

§ 25

Inkrafttreten

In Kraft seit 30.04.2014 bis 31.12.9999
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