§ 114 StKAG Rückwirkung von Verordnungen

StKAG - Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 07.12.2012 bis 31.12.9999
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