Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Dezember 2012, in Kraft, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2)Absatz 2Die §§ 80 und 117 Abs. 6 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.Die Paragraphen 80 und 117 Absatz 6, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022, LGBl. Nr. 123/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2022,, Landesgesetzblatt Nr. 123 aus 2024,
In Kraft seit 15.11.2024 bis 31.12.9999
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