Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) Fundstelle

StKAG - Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.12.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 123/2024
  3. § 0 gültig von 08.04.2020 bis 30.11.2022 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 35/2020
  4. § 0 gültig von 10.12.2019 bis 07.04.2020 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 102/2019
  5. § 0 gültig von 09.01.2018 bis 09.12.2019 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 3/2018
  6. § 0 gültig von 26.04.2016 bis 08.01.2018 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 51/2016
  7. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 25.04.2016 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 87/2013
  8. § 0 gültig von 07.12.2012 bis 31.12.2013

1. Teil

Grundsätzliche Bestimmungen über Krankenanstalten

§ 1

Begriff und Einteilung der Krankenanstalten

§ 2

Ausnahmen

§ 3

Standardkrankenanstalten, Schwerpunktkrankenanstalten und Zentralkrankenanstalten

§ 3a

Fachrichtungsbezogene Organisationsformen

§ 3b

Referenzzentren

§ 3c

Entnahmeeinheiten

§ 3d

Transplantationszentren

2. Teil

Allgemeine Bestimmungen über die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten

1. Abschnitt

Erteilung und Entziehung von Bewilligungen

§ 4

Errichtungsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten

§ 5

Verfahren zur Errichtung von bettenführenden Krankenanstalten

§ 6

Betriebsbewilligung für bettenführende Krankenanstalten

§ 7

Errichtungsbewilligung für selbstständige Ambulatorien

§ 8

Verfahren zur Errichtung von selbstständigen Ambulatorien

§ 9

Betriebsbewilligung für selbstständige Ambulatorien

§ 10

Erfordernisse der medizinischen Forschung und Lehre

§ 11

Staatsgrenzen überschreitende dislozierte Führung von Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten

§ 12

Verlegung oder Veränderung einer Krankenanstalt; Vorschreibung weiterer Auflagen

§ 13

Verpachtung, Übertragung und Änderung der Bezeichnung einer Krankenanstalt

§ 14

Sperre einer Krankenanstalt

§ 15

Zurücknahme von Errichtungs- und Betriebsbewilligung

§ 16

Erlöschen der Errichtungsbewilligung

2. Abschnitt

Organisatorische Bestimmungen über den inneren Betrieb von Krankenanstalten

§ 17

Haftpflichtversicherung

§ 18

Anstaltsordnung

§ 19

Patientinnen-/Patientenrechte

§ 20

Transparentes Wartelistenregime

§ 21

Kollegiale Führung

§ 22

Medizinische Leitungsfunktionen

§ 23

Einrichtung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Dienstes

§ 24

Zahnärztlicher Dienst in selbstständigen Ambulatorien für Zahnheilkunde

§ 25

Untersuchungen und Behandlungen

§ 26

Krankenhaushygiene

§ 27

Technische Sicherheit

§ 28

Einrichtung und Aufgaben der Ethikkommission

§ 29

Zusammensetzung und Organisation der Ethikkommission

§ 30

Qualitätssicherung

§ 31

Personalbedarfsermittlung

§ 32

Blutdepot

§ 32a

Einrichtungen zum Sammeln und zur Abgabe von Muttermilch

§ 33

Kinderschutzgruppen

§ 34

Opferschutzgruppen

§ 35

Verschwiegenheitspflicht

§ 36

Führung von Krankengeschichten und sonstigen Vormerken

§ 37

Datenschutz in der Krankenanstalt

§ 38

Zentraler Bettennachweis

§ 39

Wirtschaftsführung

§ 40

Wirtschaftsaufsicht

§ 41

Voranschlag und Rechnungsabschluss

§ 42

Pflegedienst

§ 43

Patientinnen- /Patientenvertretung

§ 44

Psychologische Betreuung und psychotherapeutische Versorgung

§ 45

Fortbildung des nichtärztlichen Personals

§ 46

Supervision

§ 47

Arztausbildungsstellen

§ 48

Informationsverbreitung

3. Teil

Besondere Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 49

Öffentlichkeitsrecht

§ 50

Voraussetzungen für die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 51

Gemeinnützigkeit

§ 52

Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 53

Betriebsunterbrechung und Auflassung

§ 54

Entziehung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 54a

Verwendung und Offenlegung von Drittmitteln

§ 55

Sicherstellung öffentlicher Krankenanstaltspflege

§ 56

Enteignung

§ 57

Angliederungsverträge

2. Abschnitt

Organisatorische Bestimmungen für öffentliche Krankenanstalten

§ 58

Fachabteilungen, Pflegegruppen und Departments

§ 59

Fachbereiche

§ 60

Universitätskliniken und Universitätsinstitute

§ 61

Arzneimittelvorrat

§ 62

Einrichtung und Aufgaben der Arzneimittelkommission

§ 63

Zusammensetzung und Organisation der Arzneimittelkommission

§ 64

Prosektur

§ 65

Öffentliche Stellenausschreibung

§ 66

Gebührenklassen

3. Abschnitt

Anstaltspflege

§ 67

Aufnahme in die Anstaltspflege

§ 68

Aufnahme von Begleitpersonen

§ 69

Erste ärztliche Hilfe

§ 70

Entlassung aus der Anstaltspflege

§ 71

Leichenöffnung (Obduktion)

§ 72

Anstaltsambulatorien

4. Abschnitt

Kosten- und Finanzierungsregelungen

§ 73

Pflegegebühren (Pflegegebührenersätze) und LKF-Gebühren

§ 74

Kostenbeitrag von Patientinnen/Patienten

§ 75

Sondergebühren und Sonderaufwendungen

§ 76

Anstaltsgebühren und Arztgebühren in der Sonderklasse

§ 77

Ambulanzgebühren

§ 78

Aufteilung der Arztgebühren

§ 79

Ermittlung und Festsetzung von LKF-Gebühren, Pflegegebühren und Sondergebühren

§ 80

Besondere Regelungen für Ärztinnen/Ärzte bzw. Zahnärztinnen/Zahnärzte, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind

§ 81

Besondere Regelungen für besonders qualifizierte nichtärztliche Universitätsabsolventinnen/ Universitätsabsolventen, die Bedienstete des Landes und an einer öffentlichen Krankenanstalt tätig sind

§ 82

Einschränkung der Aufnahmeverpflichtung; Bezahlung der tatsächlichen Behandlungskosten

§ 83

Einbringung der LKF-Gebühren, Pflegegebühren, Kostenbeiträge, Sondergebühren und Sonderaufwendungen

§ 84

Kostentragungspflichtige Personen

§ 85

Gebührenrechnung

§ 86

Deckung der Betriebsabgänge öffentlicher Krankenanstalten

5. Abschnitt

Beziehungen der Sozialversicherungsträger zu den öffentlichen Krankenanstalten

§ 87

Aufnahmeverpflichtung

§ 88

Abgeltung von Krankenanstaltenleistungen durch den Gesundheitsfonds Steiermark

§ 89

Ansprüche gegenüber Versicherten und anderen Personen

§ 90

Rechte der Sozialversicherungsträger gegenüber Fondskrankenanstalten

§ 91

Elektronischer Datenaustausch

§ 92

Verträge zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Rechtsträgern von Fondskrankenanstalten

§ 93

Schiedskommission

§ 94

Stellung des Gesundheitsfonds Steiermark

§ 95

Beziehungen zwischen Sozialversicherungsträgern und Rechtsträgern von Nicht-Fondskrankenanstalten

§ 96

Leistungsabgeltung bei Nicht-Fondskrankenanstalten

§ 97

Volle Kostenübernahme

§ 98

Begriff des Versicherungsträgers

6. Abschnitt

Beziehungen der Sozialhilfeträger zu den Rechtsträgern der öffentlichen Krankenanstalten

§ 99

Rechte der Sozialhilfeträger

7. Abschnitt

Besondere Bestimmungen für Abteilungen für Psychiatrie in öffentlichen Krankenanstalten
und für öffentliche Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie

§ 100

Zweck der Aufnahme

§ 101

Offene und geschlossene Bereiche

§ 102

Besondere Regelungen der Anstaltsordnung

§ 103

Sonderregelung über die ärztliche Leitung

4. Teil

Bestimmungen für private Krankenanstalten

§ 104

Allgemeine Vorschriften

§ 105

Sonderbestimmungen für Errichtung und Betrieb sowie Kostentragung

§ 106

Fortbetriebsrechte

§ 107

Beziehungen der Versicherungsträger zu den privaten Nicht-Fondskrankenanstalten

§ 108

Sonderbestimmungen für Abteilungen für Psychiatrie in privaten Krankenanstalten und für private Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie

5. Teil

Besondere Vorschriften für militärische Krankenanstalten

§ 109

Militärische Krankenanstalten

5a. Teil

Sonderbestimmungen für Krisensituationen

§ 109a

Verordnungen der Landesregierung in Krisensituationen

6. Teil

Schlussbestimmungen

§ 110

Mitteilung an den Landeshauptmann bzw. die Bundesgesundheitsagentur

§ 110a

Datenverarbeitung

§ 111

Befreiung von Verwaltungsabgaben

§ 112

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 112a

Übertragener Wirkungsbereich des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger

§ 113

Verweise

§ 114

Rückwirkung von Verordnungen

§ 115

Strafbestimmungen

§ 116

EU-Recht

§ 117

Übergangsbestimmungen

§ 117a

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 3/2018

§ 117b

Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 102/2019

§ 118

Inkrafttreten

§ 118a

Inkrafttreten von Novellen

§ 119

Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 51/2016, LGBl. Nr. 3/2018, LGBl. Nr. 102/2019, LGBl. Nr. 35/2020, LGBl. Nr. 123/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 87 aus 2013,, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 2016,, Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2018,, Landesgesetzblatt Nr. 102 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 2020,, Landesgesetzblatt Nr. 123 aus 2024,

In Kraft seit 01.12.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012 (StKAG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis StKAG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 119 StKAG