Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Krankenanstaltengesetz 1999, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2011, außer Kraft.
In Kraft seit 07.12.2012 bis 31.12.9999
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