Verboten sind
1. | Geldspielapparate; | |||||||||
2. | Unterhaltungsspielapparate, die Spielprogramme verwenden, | |||||||||
a) | in deren Spielverlauf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren realitätsnah dargestellt wird oder | |||||||||
b) | deren Spielinhalt oder Spielweise nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde oder das sittliche Empfinden gröblich verletzt oder | |||||||||
c) | deren Spielinhalt kriegerische Handlungen darstellt oder aggressive, gewalttätige, kriminelle, rassistische oder pornografische Darstellungen enthält oder | |||||||||
d) | durch deren Spielinhalt oder Spielweise Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung herabgesetzt werden. |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 53/2021
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