Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerdevorbringen und Vorverfahren 1. Die Wahlkommission für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder von Kollegialorganen der Johannes Kepler Universität Linz schrieb am 23. April 2013 im Mitteilungsblatt der Johannes Kepler Universität Linz, 15. Stück, Nr 88, die Wahl der Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren in den Senat der Johannes Kepler Universität Linz für den 18. und 19. Juni 2013 aus. Für diese Wa... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs2StGG Art3EU-Grundrechte-Charta Art21, Art23UniversitätsG 2002 §2 Z9, §25 Abs4a, §42, §43Bundes-GleichbehandlungsG §11 Abs2Satzung der Universität Linz, Satzungsteil "Wahlordnung für Mitglieder und Ersatzmitglieder von Kollegialorganen" (WO-KO) §7
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Nichtzulassung eines Wahlvorschlags für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit ihrem am 13. Mai 2002 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten, auf Art140 B-VG gestützten Antrag begehren 64 Mitglieder des Nationalrates, "- §6 Abs3 Fleischuntersuchungsgesetz, BGBl. Nr. 522/1982 idF des Art1 Z2 des Bundesgesetzes, mit dem das Fleischuntersuchungsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 73/2001, und - die Wortfolge '§6 Abs3,' in §51 Abs1a Fleischuntersuchungsgesetz, BGBl. Nr. 522/1982 idF des Art1 Z7 des Bundesgesetzes, mit dem das F... mehr lesen...
Index: 86 Veterinärrecht86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / Sachentscheidung WirkungStGG Art3StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungFleischuntersuchungsG-Nov BGBl I 73/2001 Art2 Abs3FleischuntersuchungsG §6 Abs3 idF BGBl I 73/2001 FleischuntersuchungsG §51 Abs1a idF BGBl I 73/2001 VfGG §62 Abs1
Leitsatz: Abweisung eines Drittelantrags von Nationalratsabgeordneten aufAufhebung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 12. April 1996 wurde der Anfechtungswerber seines Mandates als Mitglied des Gemeindevorstandes (Bürgermeister) der Gemeinde Reichenau im Mühlkreis für verlustig erklärt. Dieser Bescheid, der sich auf §30 Abs3 litd und Abs4 sowie §31 iVm §23 Abs2 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91, in der Fassung LGBl. 5/1992, (im folgenden O.ö. GemO 1990) stützt, wurde im wesentlichen wie folgt begründet: ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art117 Abs2B-VG Art141 Abs1 liteStGG Art3Oö GemeindeO 1990 §23 Abs2Oö GemeindeO 1990 §30 Abs3 litd und Abs4Oö GemeindeO 1990 §31
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung der bescheidmäßigen Verlustigerklärung
des Mandats als Mitglied des Gemeindevorstandes (Bürgermeister);
rechtzeitige Beschlußfassung über den eingebrachten Mißtrauensantrag;
keine Bedenken ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Der Beschwerdeführer war am 26. Juni 1993 handelsrechtlicher Geschäftsführer einer - zur Ausübung des Gewerbes Unternehmensberater berechtigten und gemäß §376 Z14a GewO 1973 (nunmehr: §376 Z14a GewO 1994) zur Ausübung einer auf Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung befugten - Managementberatungsgesellschaft m.b.H. In dieser Funktion wurde ihm (auf Antrag der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen) mit Straferkenntnis vom 30. Dezember 1993... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1StGG Art3StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art7ArbeitsmarktförderungsG §17 ffGleichbehandlungsG §1 Abs4GleichbehandlungsG §3aGleichbehandlungsG §10dGewO 1994 §128GewO 1973 §109a
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Strafbestimmung des GleichbehandlungsG
hinsichtlich der Strafbefugnis für die Verletzung des Gebots
geschlechtsneutraler Stellenaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Partei brachte bei der Wahlkommission bei der Österreichischen Hochschülerschaft einen Wahlvorschlag zu der Hochschülerschaftswahl 1993 ein, auf dessen Kandidatenliste für die Wahl zum Zentralausschuß der Österreichischen Hochschülerschaft der Name eines ordentlichen Hörers fremder Staatsangehörigkeit aufschien. Der Name dieses Hörers wurde durch die Wahlkommission bei der Österreichischen Hochschülerschaft im Hinblick darauf von d... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/14 Hochschülerschaft
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art3HochschülerschaftsG 1973 §1 Abs3HochschülerschaftsG 1973 §16 Abs12HochschülerschaftswahlO 1983 §7 Abs1HochschülerschaftswahlO 1983 §42 Abs1
Leitsatz: Legitimation zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Abweisung einesEinspruches gegen die Wahl zum Zentralausschuß der ÖsterreichischenHochschülerschaft wegen Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof hält es für zweckmäßig, der Darstellung des Parteienvorbringens in der vorliegenden Gesetzesprüfungssache eine wörtliche Wiedergabe der maßgebenden Gesetzesvorschriften unter Bedachtnahme auf ihren Zusammenhang voranzustellen. Der durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. 215/1962 in das Bundes-Verfassungsgesetz eingefügte Art81a bestimmt in seinen Absätzen 2 und 3 ua. folgendes: "(2) Für den Bereich jedes Landes ist eine ... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5010 Schulaufsicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art81a Abs3StGG Art3Tir Schulaufsichts-AusführungsG §5 Abs2Bundes-SchulaufsichtsG §8 Abs10Bundes-SchulaufsichtsG §8 Abs11
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der die Bestellung des Amtsführenden
Präsidenten des Landesschulrates regelnden Bestimmung des
Tir Schulaufsichts-AusführungsG; Vorschlagsrecht des Kollegiums
des Landesschulrates auf Grund eines Antrags j... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 26. April 1991, Z Gem-899/43-1991-Kb, wurde Ing. S R folgender Mandate für verlustig erklärt: a) als Mitglied des Gemeindevorstands und b) als Mitglied (Obmann-Stellvertreter) des Ausschusses für Hochbau der Gemeinde Regau (Oberösterreich). 1.1.2. Der Bescheid, der sich auf §23 Abs2, §30 Abs3 lite und Abs4, §31 und §33 Abs8 Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 (O.ö. GemO. 1990), Kdm... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1010 Stadtrecht
Norm: B-VG Art117B-VG Art141 Abs1 liteB-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs3StGG Art3Oö GemeindeO 1990 §23 Abs2Oö GemeindeO 1990 §30 Abs3 lite und Abs4Oö GemeindeO 1990 §31Oö GemeindeO 1990 §33 Abs8
Leitsatz: Keine Stattgabe der Anfechtung einer bescheidmäßigen
Verlustigerklärung des Mandats als Mitglied des Gemeindevorstands;
(geheime) Beschlußfassung über einen Mißtrauensantrag nicht nach
Maßst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bf. wurde am 23. November 1986 als Abgeordnete zum Nationalrat gewählt. Mit Schreiben vom 27. November 1986 gab sie ihrer Dienstbehörde, dem Landesschulrat für Oberösterreich, davon Kenntnis und teilte mit, daß sie als Mutter von drei Kindern auf Grund der mit der Abgeordnetentätigkeit verbundenen Belastung nicht mehr in der Lage sei, ihre Lehrverpflichtung als Lehrerin am Bundesoberstufenrealgymnasium Grieskirchen/OÖ zu erfüllen. Si... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art3GehG 1956 §13 Abs6 idF BGBl 612/1983 BDG 1979 §17 Abs3 iVm Abs4BDG 1979 §17 Abs3BDG 1979 §75AVG §56
Leitsatz: Außerdienststellung für die Dauer der Ausübung des
Nationalratsmandates - bloßer Hinweis ohne rechtsgestaltenden oder
rechtsfeststellenden Inhalt hinsichtlich der Gebührlichkeit eine... mehr lesen...