Norm: MRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 VI2MRK Art13 I2MRK Art13 IIRAO §34StGG Art18
Rechtssatz: Eine Entscheidung gemäß § 34 RAO, mit welcher die Berechtigung zur Berufsausübung entzogen wird, stellt eine erhebliche Einschränkung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Erwerbsfreiheit (Art 18 StGG) dar, mithin eines "civil rights" im Sinne des Art 6 MRK, woraus sich ergibt, daß eine derartige Entscheidung mit einer "Beschwerde" im Sinne ... mehr lesen...