Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 28. Oktober 1993 wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis zur Ausübung des Gastgewerbes mit den Berechtigungen gemäß § 148 Abs. 1 Z. 2 bis 4 GewO 1973 in der Betriebsart "Gasthaus" im Standort R Nr. 54 gemäß §§ 28 Abs. 1 und 346 Abs. 1 Z. 1 GewO 1973 "in der Fassung der Gewerberechtsnovelle 1992" verweigert. Zur Begründung: wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe den Lehrberuf des Kel... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;GewO 1994 §28 Abs1 Z2 lita;GewO 1994 §28 Abs1 Z2 litb;StGG Art18 Abs1;StGG Art6 Abs1;
Rechtssatz: Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der im § 28 Abs 1 Z 2 lit a und lit b GewO 1994 aufgezählten, nur bei Prüfung im Rahmen des Vorliegens der hinreichenden tatsächlichen Befähigung des Nachsichtswerbers genann... mehr lesen...