§ 14 StGeodIG Koordinierung

StGeodIG - Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Für die Geodateninfrastruktur des Landes Steiermark wird beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Dieser obliegt die Unterstützung der nationalen Koordinierungsstelle nach § 13 GeoDIG und der nationalen Anlaufstelle nach § 12 GeoDIG.

In Kraft seit 01.05.2011 bis 31.12.9999
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