Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Für die Geodateninfrastruktur des Landes Steiermark wird beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Dieser obliegt die Unterstützung der nationalen Koordinierungsstelle nach § 13 GeoDIG und der nationalen Anlaufstelle nach § 12 GeoDIG.
In Kraft seit 01.05.2011 bis 31.12.9999
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