§ 18 StGeodIG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

StGeodIG - Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die in diesem Gesetz geregelten Angelegenheiten der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.05.2011 bis 31.12.9999
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