§ 20 StGeodIG EU-Recht

StGeodIG - Steiermärkisches Geodateninfrastrukturgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Durch dieses Gesetz wird die INSPIRE-Richtlinie umgesetzt.

(2) Im Zusammenhang mit diesem Gesetz sind als unmittelbar anwendbare Rechtsvorschrift anzuwenden:

1.

die Verordnung (EG) Nr. 1205/2008;

2.

die Entscheidung 2009/442/EG;

3.

die Verordnung (EG) Nr. 976/2009;

4.

die Verordnung (EU) Nr. 268/2010.

In Kraft seit 01.05.2011 bis 31.12.9999
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