Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
(1) Durch dieses Gesetz wird die INSPIRE-Richtlinie umgesetzt.
(2) Im Zusammenhang mit diesem Gesetz sind als unmittelbar anwendbare Rechtsvorschrift anzuwenden:
1.
die Verordnung (EG) Nr. 1205/2008;
2.
die Entscheidung 2009/442/EG;
3.
die Verordnung (EG) Nr. 976/2009;
4.
die Verordnung (EU) Nr. 268/2010.
In Kraft seit 01.05.2011 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 20 StGeodIG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 20 StGeodIG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 20 StGeodIG