dasdas Gericht, welches das Urteil gefällt hat, sowie das Datum, die Geschäftszahl und der wesentliche Inhalt des Urteils;
diedie Personaldaten derjenigen Person, von der bisher der Besitz der Staatsbürgerschaft zu Unrecht abgeleitet worden ist;
diedie nach den §§ 18 bis 21 sowie 23 über diese Person erforderlichen Angaben;nach den Paragraphen 18 bis 21 sowie 23 über diese Person erforderlichen Angaben;
beibei der betroffenen Frau oder dem vor dem 1. Jänner 1978 geborenen Kind aus nichtiger Ehe womöglich die Staatsangehörigkeit, welche die betroffene Frau im Zeitpunkt der maßgebenden Verehelichung besessen hat.
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