Art. 6 St-L-VG Landessymbole

St-L-VG - Landes-Verfassungsgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die Farben des Landes sind weiß-grün.

(2) Das Wappen des Landes ist in grünem Schild der rotgehörnte und gewaffnete silberne Panther, der aus dem Rachen Flammen hervorstößt. Der Wappenschild trägt den historischen Hut.

(3) Das Recht zur Führung des Landeswappens steht den öffentlichen Behörden und Ämtern des Landes Steiermark sowie jenen physischen und juristischen Personen zu, die es bisher auf gesetzmäßigem Weg erworben haben. Neubewilligungen zur Führung des steirischen Landeswappens können nur von der Steiermärkischen Landesregierung erteilt werden, die auch nötigenfalls dieses Recht aberkennen kann.

(4) Das Landessiegel enthält den Wappenschild mit dem historischen Hut und die Umschrift „Land Steiermark Republik Österreich“.

In Kraft seit 20.10.2010 bis 31.12.9999
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