Art. 4 St-L-VG Landeshauptstadt, Sitz der Landesregierung

St-L-VG - Landes-Verfassungsgesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Landeshauptstadt und ordentlicher Sitz der Landesregierung ist Graz. Für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse kann die Landesregierung ihren Sitz in einen anderen Ort des Landesgebietes verlegen.

In Kraft seit 20.10.2010 bis 31.12.9999
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