Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Landeshauptstadt und ordentlicher Sitz der Landesregierung ist Graz. Für die Dauer außerordentlicher Verhältnisse kann die Landesregierung ihren Sitz in einen anderen Ort des Landesgebietes verlegen.
In Kraft seit 20.10.2010 bis 31.12.9999
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