Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Geschäftssprache der Behörden und Ämter des Landes.
In Kraft seit 20.10.2010 bis 31.12.9999
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