Anl. 2 SpBV 2015

SpBV 2015 - Sportbooteverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

BAUTEILE FÜR WASSERFAHRZEUGE

Mit einem Zündschutz versehene Vorrichtungen für Innenbordmotoren, Ottomotoren mit Z-Antrieb und Räume für Ottokraftstoffbehälter,

Startschutzvorrichtungen für Außenbordmotoren,

Steuerräder, Lenkvorrichtung und Verkabelung,

Kraftstoffbehälter, die für den festen Einbau bestimmt sind, und Kraftstoffleitungen,

vorgefertigte Luken und Seitenfenster.

In Kraft seit 18.01.2016 bis 31.12.9999
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