Die in § 7 Abs. 2 und in § 25 genannten technischen Unterlagen müssen insbesondere Folgendes umfassen, sofern dies für die Bewertung relevant ist:Die in Paragraph 7, Absatz 2 und in Paragraph 25, genannten technischen Unterlagen müssen insbesondere Folgendes umfassen, sofern dies für die Bewertung relevant ist:
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