Sportbooteverordnung 2015 (SpBV 2015) Fundstelle

SpBV 2015 - Sportbooteverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Anforderungen an Sportboote und Wassermotorräder (Sportbooteverordnung 2015 – SpBV 2015)
StF: BGBl. II Nr. 41/2016 [CELEX-Nr.: 32013L0053]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG – MING, BGBl. I Nr. 77/2015, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Zweck, Umsetzung von EU-Recht

§ 2.

Geltungsbereich

§ 3.

Begriffsbestimmungen

§ 4.

Grundlegende Anforderungen

§ 5.

Nationale Bestimmungen für die Schifffahrt

§ 6.

Freier Warenverkehr

2. Abschnitt
Pflichten der Wirtschaftsakteure

§ 7.

Pflichten der Hersteller

§ 8.

Bevollmächtigte

§ 9.

Pflichten der Einführer

§ 10.

Pflichten der Händler

§ 11.

Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

§ 12.

Pflichten der privaten Einführer

§ 13.

Identifizierung der Wirtschaftsakteure

3. Abschnitt
Konformität des Erzeugnisses

§ 14.

Konformitätsvermutung

§ 15.

EU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang III

§ 16.

Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

§ 17.

Erzeugnisse, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist

§ 18.

Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

4. Abschnitt
Konformitätsbewertung

§ 19.

Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren

§ 20.

Entwurf und Bau

§ 21.

Abgasemissionen

§ 22.

Geräuschemissionen

§ 23.

Begutachtung nach Bauausführung

§ 24.

Zusätzliche Anforderungen

§ 25.

Technische Unterlagen

5. Abschnitt
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

§ 26.

Informationspflichten der notifizierenden Behörde

§ 27.

Anforderungen an notifizierte Stellen

§ 28.

Konformitätsvermutung

§ 29.

Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

§ 30.

Notifizierungsverfahren

§ 31.

Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

§ 32.

Änderungen der Notifizierungen

§ 33.

Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

§ 34.

Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

§ 35.

Meldepflichten der notifizierten Stellen

§ 36.

Koordinierung der notifizierten Stellen

6. Abschnitt
Überwachung der Erzeugnisse

§ 37.

Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Erzeugnisse

§ 38.

Verfahren zur Behandlung von Erzeugnissen, mit denen eine Gefahr verbunden ist

§ 39.

Formale Nichtkonformität

§ 40.

Berichterstattung

7. Abschnitt
Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 41.

Inkrafttreten

§ 42.

Übergangsbestimmungen

§ 43.

Sprachliche Gleichbehandlung

 

Verzeichnis der Anhänge

Anhang

I

Grundlegende Anforderungen

Anhang

II

Bauteile für Wasserfahrzeuge

Anhang

III

Erklärung des Herstellers oder des Einführers des unvollständigen Wasserfahrzeugs (§ 6 Absatz 2)

Anhang

IV

EU-Konformitätserklärung

Anhang

V

Gleichwertige Konformität auf der Grundlage der Begutachtung nach Bauausführung (Modul PCA)

Anhang

VI

Ergänzende Anforderungen bei Anwendung von Modul A1 (Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Erzeugnisprüfungen) (§ 24 Absatz 2)

Anhang

VII

Prüfung der Produktion auf Übereinstimmung mit den Abgas- und Lärmvorschriften

Anhang

VIII

Ergänzendes Verfahren bei Anwendung von Modul C (Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle)

Anhang

IX

Technische Unterlagen

 

In Kraft seit 18.01.2016 bis 31.12.9999
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