Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Das Wiederaufstellen einer Seilbahn umfasst die Demontage, den Transport und die Montage an einem neuen Standort, bei der der überwiegende Teil der maschinenbautechnischen und seilbahnspezifisch elektrotechnischen Bauteile einer bestehenden Seilbahn weiter verwendet wird.
In Kraft seit 01.12.2018 bis 31.12.9999
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